Chronik einer unbedeutenden Meinungsverschiedenheit
Alles begann am 7. März 2007 mit einem Eintrag zu einer Veranstaltung, auf der eine gewisse Henriette B. (Name geändert) einige Fragen zur Veränderung journalistischer Arbeitsmethoden stellte, die von Teilnehmern und Zuschauern der Podiumsdiskussion später nur noch kurz unter dem Begriff “Recherche im Wald” aufgegriffen wurden. In meinem Blog schrieb ich:
Henriette B. stellte während der Diskussion einige unpassende Fragen.
Am 30. März begann Frau B., mich über die Kommentarfunktion zu kontaktieren (bitte für den weiteren Verlauf im Gedächtnis behalten!). Sie empörte sich über meine Meinung und machte ihrem Ärger in der folgenden Kommentardiskussion Luft:
- Wenn Sie zu einem intellektuellen Austausch über mediensoziologische Fragestellungen in der Lage sind, dann investiere ich Zeit in Sie. Falls Ihre intellektuelle Begrenzheit im Wege steht, so können Sie weiterhin schmähen, dafür verwende ich keine Zeit.
- Ihr Niveau ist für mich uninteressant.
- Schade, dass Sie diese soziale Fähigkeit nicht besitzen, direkt auf Personen, auf mich, zuzugehen oder für einen Journalist unabdingbar, direkt Fragen zu stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Sie kritisieren nicht, sie “spotten”, das ist bedauerlich für Sie.
- Wenn Sie die emotionale Reife haben, Menschen mit anderen Gedanken und Fragestellungen direkt anzusprechen, anstatt hinter meinem Rücken mit anderen gemeinsam zu spekulieren, was ich denn gemeint haben könnte und warum ich zu diesem Zeitpunkt genau diese Fragen stellte, dann bin ich gespannt.
- Viel Spaß beim Spekulieren, vermuten, annehmen, meinen… Ich mache Journalismus, so wie er im Pressekodex steht. Und dazu braucht man den Mut auf Menschen zuzugehen und die Bereitschaft, sich zu überprüfen, ob man richtig liegt oder falsch mit einer Annahme.
- Offensichtlich haben Sie mich mehr im Blick als ich Sie. Ich hätte Sie mehr im Blick, wenn man mit Ihnen geistreiche, heiße und intellektuell anregende Debatten führen könnte. Doch damit sind Sie bis jetzt nicht positiv aufgefallen.
Einige Zeit nach meiner letzten Reaktion im Blog – Frau B. hatte sich dort seit dem 15. April nicht mehr zu Wort gemeldet – hatte ich mir zugetraut, gemäß den von ihr propagierten journalistischen Grundprinzipien zu Handeln und direkt auf Frau B. zuzugehen. Naja, zuzuschreiben. Ich verfasste am 2. Juni 2007 eine Mail an sie.
Hallo Frau B.!
Wie geht es Ihnen?Verbunden mit den besten Grüßen,
Florian Siebeck
Schon einen Tag später bekam ich eine Antwort von Frau B.
Hallo Herr Siebeck,
erstaunlich, dass Sie sich auf mich zu bewegen und nicht nur auf Ihrer Website in Warteposition des couchpotatoe verharren und erwarten, dass sich jemand auf den Weg zu Ihnen macht, um mit Ihnen zu kommunizieren. […]
Mit freundlichen Grüssen,
Henriette B.
Zwei Wochen später erreichte mich plötzlich noch eine E-Mail.
Sehr geehrter Herr Siebeck,
ich habe mich entschlossen, Ihre Schmähungen/Verleumdungen auf Ihrer Website bezüglich meiner Person und im Web so nicht im Raum stehen zu lassen.
Ich werde jetzt zum einen die “Internetvictims” kontaktieren, zum anderen anwaltliche Beratung einholen, denn nach dem neuen BGH-Urteil haften Sie für Ihre Inhalte. […]
Mit freundlichen Grüssen
Henriette B.
Journalistin[Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse]
Meine (durchaus freundliche) Antwort unterschrieb ich mit
Der immer noch das ‘Kriegsbeil’ zu begraben versuchende
Florian Siebeck
Antwort:
[…] Was das “Kriegsbeil” angeht: Ihre “Schmähungen” gegen meine Person befinden sich bei google immer noch im www. Es gibt keinen Anlass für mich, Ihnen wohlgesonnen zu sein. Sie haben sich bei geistiger Verantwortlichkeit entschlossen, das ins Netz zu stellen. Damit müssen Sie leben. Mit Journalismus hat das nichts zu tun.
Weil mir diese Diskussion langsam auf den Wecker ging, löschte ich also den (ach so) “verleumderischen Satz” und bekam am 6. August eine Mail von den “Internetvictims!”.
Sehr geehrter Herr Siebeck,
Frau Henriette B. hat uns beauftragt, Ihren Fall von Verleumdung auf Ihrer Webseite zu prüfen. Bitte achten Sie in Zukunft darauf, das Ihre Beiträge nicht den Tatbestand der Verleumdung erfüllen. Sie haben den Beitrag bereits entfernt, so dass wir nicht weiter tätig werden müssen.
Ich antwortete relativ ausführlich (habe die Mail leider nicht mehr da) und fragte also den Experten auf dem Gebiet, was an diesem Satz verleumderisch sei, da es sich lediglich um eine legitime Meinungsäußerung handelte. Ich schrieb weiterhin, dass ich eine friedliche Einigung mit Frau B. wünschenswert fände. Leider konnte mir das mit der Verleumdung immer noch niemand erklären. Nur:
Sehr geehrter Herr Siebeck,
dann sollten Sie und Frau B. schon wegen des Friedens willen die Streitigkeiten beenden. Das Internet ist unberechenbar bei der Streuung von Aussagen. Ich werde ebenfalls nochmal mit Frau B. darüber sprechen.
Leider hat sich Henriette B. nicht zum Fall geäußert, von den Internetvictims habe ich auch nichts mehr gehört.
Nun zu einem fast ganz anderen Thema: Viele meiner Freunde freuen sich über Postkarten. Als ich mich neulich in Bonn aufhielt, um für die Deutsche Welle etwas über die Lese des Frühburgunders zu drehen (läuft am 8. Oktober bei DW-TV um 19:30 MEZ auf deutsch und 21:30 MEZ auf englisch), saß ich eines Morgens noch in einem kleinen Café, trank Grünen Tee mit Früchten und genoss Naturjoghurt mit Obstsalat. Zuvor hatte ich einige Karten gekauft und schöne, herbstlich einstimmende Briefmarken besorgt (dafür habe ich mich bei der Post extra 20 Minuten angestellt). Ich schickte also an Frau B. (ihre Adresse hatte sie mir ja freundlicherweise mitgeteilt) aus reiner Nettigkeit am 18. September eine Karte mit der Münsterbasilika als Motiv.
Verehrte Frau B.,
beste Grüße aus der Beethoven-Stadt Bonn, in der ich momentan durch eine Dienstreise für die Deutsche Welle verweile. Ich habe hier in einem reizvollen Tal die Weinlese begleitet; fabelhaften Frühburgunder gibt es hier. Lassen Sie es sich gut gehen!
Florian Siebeck
Heute kam ihre Antwort: ein Briefumschlag. Ich freute mich bereits auf einen kleinen Brief (man schreibt ja viel zu viele Mails heutzutage!) – stattdessen: meine Postkarte zurück. Samt einer “Kurzmitteilung zur (x) Kenntnisnahme und (x) zum Verbleib”. Ich finde es ja schön, dass Frau B. über Denic oder Konsorten meine Adresse und Telefonnummer ausfindig gemacht hat (gute Recherche, sowas nennt man bei Akte07 “investigativ”!), aber mit solch einer drolligen Reaktion hätte ich nicht gerechnet:
Sehr geehrter Herr Siebeck zum letzten Mal: Unterlassen Sie es, mich in irgendeiner Form zu kontaktieren oder zu belästigen [sic!]
[…] PS: Sonst wende ich Stalking-Gesetz [sic!!] auf Sie an.
Mh. Mal abgesehen davon, dass ich annehme, Frau B. ist nicht befugt, direkt irgendein Gesetz anzuwenden, möchte ich als kleine Gedankenstütze hier mal die Stalking-Definition von Wikipedia anbringen:
Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im deutschen Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliches) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt [sic!] werden kann.
Ich weiß ja nicht, ob sich Frau B. jetzt nicht mehr aus dem Haus traut, weil sie Angst hat, von mir angefallen und gefressen zu werden, aber in § 238 StGB (ich habe das in diesem Fall Relevante rausgesucht) steht:
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich […] unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, […] und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- “Beharrlich” würde ich das nicht nennen, wenn zeitliche Abstände von Monaten zwischen einzelnen Gespächen liegen. Und ich versuchte ja nicht Kontakt herzustellen, wenn ich das mal kindergarten-like sagen darf: “Die hat aber angefangen!”. Von einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung möchte ich gar nicht erst anfangen. Wie viele Menschen haben mich schon in meiner Lebensgestaltung beeinträchtigt … wenn es bei IKEA gerade nicht das Regal gab, was ich wollte (Beeinträchtigung der Lebensgestaltung!), wenn der Bus mal nicht fuhr (Beeinträchtigung der Lebensgestaltung!), wenn es damals in der Schule immer Hausaufgaben aufgab (Beeinträchtigung der Lebensgestaltung!), ich könnte noch viele Beispiele nennen.
- Die “Kurzmitteilung (x) zum Verbleib” verbleibt jetzt ganz ordnungsgemäß inmitten gesammelter Postkarten und Briefe von Freunden und Bekannten. Und sie wird mich immer daran erinnern, dass das Leben schöner ist, wenn man einfach auf dem Teppich bleibt.
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Sehr geehrter Herr Siebeck!
Wie können Sie es wagen, nun auch (in Ihrem letzten Satz) meinen Fliegenden Teppich zu verleumden!
Buh!
Henriette Bäh.